Vertragspartner
Stand: 14. September 2026
Falah Agency, Finlay Sippel
Hintere Kobelstrasse 38
9442 Berneck, St. Gallen, Schweiz
UID: CHE-406.350.647
Kontakt: info@falah.agency
Falah Agency erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Werbeanzeigen und Performance Marketing (Ads), Entwicklung und Betrieb von Software und Plattformen sowie Konzeption und Entwicklung von Websites.
Diese AGB gelten für die Zusammenarbeit zwischen Falah Agency und dem jeweiligen Vertragspartner. Sie ergänzen den zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag beziehungsweise das angenommene Angebot. Teil 1 enthält die allgemeinen Bedingungen für alle Leistungen. Teil 2 enthält die besonderen Bedingungen für die einzelnen Leistungsbereiche.
Teil 1 - Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Falah Agency und dem Vertragspartner über Dienstleistungen in den Bereichen Werbeanzeigen und Performance Marketing, Software und Plattformen sowie Websites.
(2) Der Vertragspartner ist Unternehmer und schliesst den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Diese AGB richten sich nicht an Verbraucher.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Falah Agency stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Falah Agency in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Der konkrete Leistungsumfang, das gewählte Paket, die Preise und die Laufzeit ergeben sich aus dem Einzelvertrag beziehungsweise Angebot. Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag oder Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Einzelvertrags oder Angebots vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots oder die Unterzeichnung des Einzelvertrags durch beide Parteien zustande. Die Annahme kann auch durch eine schriftliche Bestätigung in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder Nachrichtendienst wie WhatsApp. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Eine elektronische Unterzeichnung ist zulässig (siehe § 17).
(2) Leistungen, Umfang, Preise und Laufzeit richten sich nach dem Einzelvertrag oder Angebot. Diese AGB gelten ergänzend.
§ 3 Leistungen von Falah Agency
(1) Falah Agency erbringt die im Einzelvertrag oder Angebot vereinbarten Leistungen. Falah Agency nimmt die fachliche, kreative und technische Ausgestaltung nach fachlichem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Umfangs vor.
(2) Nicht vom Leistungsumfang erfasst und nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung zu erbringen sind Leistungen, die über den im Einzelvertrag oder Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen. Die besonderen Bedingungen in Teil 2 konkretisieren dies je Leistungsbereich.
(3) Falah Agency kann geeignete Subunternehmer und Dienstleister einsetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemässe Leistung gegenüber dem Vertragspartner bleibt bei Falah Agency.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner stellt sicher, dass Falah Agency die Leistungen erbringen kann. Er wirkt insbesondere wie folgt mit:
- Er stellt Falah Agency alle Accounts, Zugänge, Informationen, Inhalte und Materialien zur Verfügung, die für die Leistungserbringung benötigt werden, und hält sie während der Laufzeit verfügbar.
- Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
- Er gibt vorgelegte Konzepte, Entwürfe, Texte und Inhalte innerhalb der Fristen nach § 5 frei oder meldet begründete Änderungswünsche.
- Er stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Produkte, Angaben und Werbeaussagen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Erfüllt der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich die betroffenen Fristen entsprechend. Falah Agency gerät für die Dauer der ausstehenden Mitwirkung nicht in Verzug. Mehraufwand, der Falah Agency hierdurch entsteht, kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Freigaben, Fristen und Beanstandungen
(1) Falah Agency legt freigabepflichtige Inhalte, Konzepte oder Entwürfe zur Freigabe vor.
(2) Der Vertragspartner gibt die vorgelegten Inhalte innerhalb von drei Werktagen frei oder meldet innerhalb dieser Frist begründete Änderungswünsche. Gibt er innerhalb der Frist weder eine Freigabe noch begründete Änderungswünsche ab, gilt die Vorlage als freigegeben. Diese Freigabefiktion stellt sicher, dass die laufende Leistungserbringung nicht blockiert wird.
(3) Verzögerungen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, insbesondere verspätete Freigaben oder fehlende Mitwirkung, verschieben die betroffenen Termine entsprechend, ohne dass Falah Agency in Verzug gerät.
(4) Beanstandungen einer erbrachten Leistung sind innerhalb von sieben Tagen nach Freigabe, Lieferung oder Bereitstellung in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Beanstandung, gilt die Leistung als vertragsgemäss erbracht. Berechtigte Beanstandungen behebt Falah Agency durch Nachbesserung.
§ 6 Preise, Zahlung und Rechnungsstellung
(1) Es gelten die im Einzelvertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto in Euro, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die Vergütung ist im Voraus fällig, sofern nicht anders vereinbart. Einmalige Gebühren sind mit Beauftragung fällig; mit der Zahlung beginnt die Leistung. Eine laufende Vergütung ist jeweils zu Beginn des Leistungszeitraums fällig.
(3) Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gestellt. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch zum Fälligkeitszeitpunkt nach Absatz 2.
(4) Bei grenzüberschreitender Leistung von der Schweiz nach Deutschland oder in andere Länder gilt die Umsatzsteuer nach den anwendbaren Vorschriften. Soweit das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist, schuldet der Vertragspartner als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
(5) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Kosten für Dienste, Software und Budgets Dritter
(1) Kosten für Dienste, Software, Lizenzen, Werbebudgets, Hosting, Domains, Speicher oder Systeme Dritter, die auf Wunsch oder im Interesse des Vertragspartners eingerichtet, beschafft oder betrieben werden, trägt der Vertragspartner. Dazu zählen insbesondere Werbe- und Plattformbudgets, ein Datei- oder Medienspeicher, E-Mail-Versanddienste, Telefonie, kostenpflichtige Tools, Domains sowie Hosting bei Drittanbietern.
(2) Diese Kosten sind keine Kosten von Falah Agency und nicht in der Vergütung enthalten. Falah Agency weist den Vertragspartner vor der Einrichtung solcher Dienste auf die anfallenden Kosten hin.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Zahlt der Vertragspartner nicht bei Fälligkeit, kommt er in Verzug. Falah Agency kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz angemessener Mahn- und Beitreibungskosten verlangen.
(2) Solange der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist, kann Falah Agency die laufenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen, insbesondere die Ausspielung von Werbeanzeigen, den Betrieb und Zugang zu Software und Plattformen sowie laufende Website- und Betreuungsleistungen. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit bleibt hiervon unberührt.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach § 10 bleibt vorbehalten.
§ 9 Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder Angebot.
(2) Für eine laufende Zusammenarbeit gelten die vereinbarte Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Ist eine automatische Verlängerung vereinbart, verlängert sich die Zusammenarbeit nach Ablauf der Erstlaufzeit entsprechend, bis sie fristgerecht gekündigt wird.
(3) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Mit dem Ende der Zusammenarbeit enden die laufenden Leistungen von Falah Agency, insbesondere die Ausspielung von Werbeanzeigen, der Betrieb und Zugang zu Software und Plattformen sowie laufende Betreuung. Bereits erbrachte und bereitgestellte Leistungen bleiben davon unberührt.
(5) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 10 Ausserordentliche Kündigung
(1) Falah Agency kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner:
- mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist im Verzug bleibt;
- seine Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz Aufforderung wiederholt oder erheblich verletzt, sodass Falah Agency die Leistung nicht erbringen kann;
- rechtswidrige, irreführende oder gegen die Richtlinien der Plattformen verstossende Inhalte oder Werbung verlangt;
- Software, Plattform oder Zugänge missbräuchlich nutzt oder Dritten unbefugt Zugang verschafft;
- sich gegenüber Dritten rufschädigend über Falah Agency verhält;
- zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
(2) Bei einer vom Vertragspartner zu vertretenden ausserordentlichen Kündigung wird bereits gezahlte Vergütung nach Massgabe von § 11 nicht erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Falah Agency bleiben unberührt.
(3) Der Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn Falah Agency eine wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht erfüllt.
§ 11 Rückerstattung und Leistungserbringung
(1) Die Vergütung wird im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum beziehungsweise als einmalige Gebühr für die vereinbarte Leistung gezahlt. Mit Beginn des Leistungszeitraums beziehungsweise mit der Beauftragung setzt Falah Agency den Leistungsprozess in Gang.
(2) Die Leistung gilt mit ihrer Erbringung als erbracht und ist insoweit nicht mehr erstattungsfähig. Ab welchem Punkt eine Teilleistung als erbracht gilt, richtet sich nach der jeweiligen Leistung: eine Kampagne mit ihrer Einrichtung und Ausspielung, eine Software- oder Website-Leistung mit ihrer Entwicklung, Anpassung oder Bereitstellung, eine laufende Betriebs- oder Betreuungsleistung mit ihrer Bereitstellung im jeweiligen Zeitraum.
(3) Soweit und solange Falah Agency die Leistung erbringt, ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung ausgeschlossen. Das Ausbleiben eines bestimmten Ergebnisses, insbesondere einer bestimmten Reichweite, Anzahl von Anfragen, eines Umsatzes oder Rankings, löst keine Rückerstattung aus.
§ 12 Nutzungsrechte, Eigentum und Urheberrecht
(1) Falah Agency ist Urheber der erbrachten Gestaltungs- und Entwicklungsleistungen.
(2) Der Vertragspartner erhält an den fertigen, freigegebenen und bereitgestellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, für seine eigenen geschäftlichen Zwecke bestimmtes Nutzungsrecht. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung.
(3) Software, Quellcode, Plattformen, Infrastruktur, Frameworks, Bausteine und wiederverwendbare Komponenten, die Falah Agency einsetzt oder entwickelt, bleiben Eigentum von Falah Agency. An Software- und Plattformleistungen erhält der Vertragspartner ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Laufzeit; eine Weitergabe, Vervielfältigung oder ein Weiterverkauf sind nicht gestattet. Näheres regelt § 21.
(4) Die vom Vertragspartner in Software oder Plattformen eingegebenen und erfassten Daten gehören dem Vertragspartner und sind jederzeit sowie bei Vertragsende exportierbar.
(5) Rohmaterial, Projektdateien und Zwischenstände verbleiben bei Falah Agency. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
§ 13 Haftung
(1) Falah Agency haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Im Übrigen haftet Falah Agency nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Falah Agency haftet nicht für den ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg des Vertragspartners und nicht für Ergebnisse wie Reichweite, Views, Anfragen, Umsätze oder Rankings. Falah Agency haftet ferner nicht für Massnahmen, Sperren, Ablehnungen, Reichweiten- oder Funktionsbeschränkungen oder Änderungen von Plattformen und Diensten Dritter, auf die Falah Agency keinen Einfluss hat.
(4) Für die Art und Weise, wie der Vertragspartner die bereitgestellten Leistungen, Software oder Plattformen nutzt, übernimmt Falah Agency keine rechtliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Versand von E-Mails, die Art der Kontaktaufnahme einschliesslich Telefonie und Aufzeichnung sowie den Import und die Verwendung von Kundendaten durch den Vertragspartner.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Falah Agency verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Von Falah Agency entwickelte Plattformen und Software werden datenschutzkonform gestaltet und betrieben. Soweit Falah Agency personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, schliessen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
§ 15 Referenznutzung
Falah Agency darf die für den Vertragspartner erbrachten Leistungen und die erzielten Ergebnisse als Referenz und zu eigenen Werbezwecken nennen und zeigen, sofern der Vertragspartner dem nicht in Textform widerspricht.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Streik, Ausfall von Plattformen, Diensten oder Infrastruktur sowie behördliche Massnahmen, befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die betroffenen Fristen verschieben sich entsprechend.
§ 17 Textform, Annahme und elektronische Signatur
(1) Erklärungen, für die diese AGB oder der Einzelvertrag Textform vorsehen, können auch elektronisch abgegeben werden, insbesondere per E-Mail, über einen Nachrichtendienst wie WhatsApp oder über einen Signaturdienst.
(2) Die Parteien erkennen die Annahme eines Angebots sowie die Unterzeichnung eines Einzelvertrags in Textform oder mittels eines elektronischen Signaturdienstes als verbindlich an. Der protokollierte Zeitpunkt gilt als Zeitpunkt der Annahme beziehungsweise Unterzeichnung.
§ 18 Änderung der AGB
Falah Agency kann diese AGB für künftige Vertragsperioden ändern. Für die jeweils laufende Vertragsperiode gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(4) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Falah Agency in Berneck, Kanton St. Gallen, soweit gesetzlich zulässig.
Teil 2 - Besondere Bedingungen je Leistungsbereich
Die folgenden Bedingungen ergänzen Teil 1 für den jeweiligen Leistungsbereich. Bei Widersprüchen gehen der Einzelvertrag oder das Angebot und anschliessend Teil 2 dem Teil 1 vor.
§ 20 Werbeanzeigen und Performance Marketing (Ads)
(1) Falah Agency erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Strategie und Konzeption, Erstellung von Werbemitteln und Anzeigen, Einrichtung und technische Anbindung von Werbekonten und Tracking, Ausspielung, laufende Betreuung sowie Auswertung und Optimierung von Werbekampagnen auf den vereinbarten Plattformen.
(2) Das Werbebudget ist nicht in der Vergütung enthalten und wird direkt beim jeweiligen Plattformanbieter durch den Vertragspartner getragen (§ 7). Der Vertragspartner stellt sicher, dass ein hinterlegtes Zahlungsmittel und ein ausreichendes Budget verfügbar sind.
(3) Der Vertragspartner stellt die erforderlichen Zugänge zu Werbe-, Analyse- und Plattformkonten bereit und hält sie während der Laufzeit verfügbar. Er ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte, Angebote und Werbeaussagen verantwortlich.
(4) Falah Agency schuldet die fachgerechte Einrichtung, Betreuung und Optimierung der Kampagnen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Abschlüssen, ein bestimmter Return on Ad Spend oder eine bestimmte Reichweite werden nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich als Garantie im Einzelvertrag vereinbart. Ablehnungen, Sperren, Freigabeprozesse und Algorithmusänderungen der Plattformen liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Falah Agency (§ 13).
§ 21 Software und Plattformen
(1) Falah Agency erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Konzeption, Entwicklung, individuelle Anpassung, Einrichtung, Hosting, Wartung und Support von Software und Plattformen, beispielsweise CRM- und Projektmanagement-Software.
(2) Software, Quellcode, Plattform und Infrastruktur bleiben Eigentum von Falah Agency. Der Vertragspartner erhält für die Laufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht (§ 12). Die im System erfassten Daten des Vertragspartners gehören dem Vertragspartner und sind jederzeit sowie bei Vertragsende exportierbar.
(3) Sofern vereinbart, umfasst die laufende Vergütung Betrieb, Hosting, Wartung, Updates und Support im vereinbarten Umfang. Die Fehlerbehebung ist enthalten. Kleinere Anpassungen im bestehenden System sind im vereinbarten Rahmen enthalten. Eine komplett neue, umfangreiche Funktion oder ein eigenständiges Programm sprengt den Projektrahmen und wird als separater Auftrag umgesetzt.
(4) Kosten für Dienste Dritter, insbesondere Datei- und Medienspeicher, E-Mail-Versanddienste, Telefonie, Domains und Hosting bei Drittanbietern, sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet (§ 7).
(5) Von Falah Agency entwickelte Software und Plattformen werden datenschutzkonform gestaltet und betrieben. Die Verantwortung für die Art der Nutzung liegt beim Vertragspartner (§ 13 Absatz 4). Ein AVV nach Art. 28 DSGVO wird auf Wunsch bereitgestellt (§ 14).
(6) Falah Agency betreibt und wartet die Plattform mit angemessener Sorgfalt. Eine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Mit dem Ende der Zusammenarbeit endet der Zugang zum Ende des bezahlten Zeitraums; die Daten des Vertragspartners werden zum Export bereitgestellt.
§ 22 Websites
(1) Falah Agency erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Konzeption, Design, Entwicklung, technische Einrichtung und Veröffentlichung von Websites.
(2) Vor der Veröffentlichung legt Falah Agency die Website oder wesentliche Zwischenstände zur Freigabe vor. Es gelten die Freigabe- und Beanstandungsregeln nach § 5.
(3) Nach vollständiger Zahlung erhält der Vertragspartner die vereinbarten Nutzungsrechte an der fertigen Website (§ 12). Wiederverwendbare Komponenten, Frameworks und Bausteine sowie Projektdateien und Rohdaten verbleiben bei Falah Agency.
(4) Kosten für Hosting, Domains, kostenpflichtige Vorlagen, Schriften, Bild- und Medienlizenzen, Plugins sowie Gebühren von Website- und CMS-Anbietern trägt der Vertragspartner (§ 7).
(5) Laufende Pflege, Wartung, inhaltliche Aktualisierung und weitere Entwicklung nach Abnahme sind nur enthalten, soweit ausdrücklich vereinbart, und werden andernfalls gesondert beauftragt und vergütet.
(6) Falah Agency schuldet die fachgerechte Erstellung der Website, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis wie eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (§ 13).